§ 9 AufbhV 2021
Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“
§ 9
AufbhV 2021
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 AufbhV 2021
Anlage AufbhV 2021